Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

Mit der Zustimmung des Deutschen Bundesrates vom 8.Juli 2005 ist das Informationsfreiheitesgesetz (IFG) endgültig beschlossen worden. Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 3.Juni grünes Licht für das IFG gegeben.. Das Gesetz tritt damit  zum 1. Januar 2006 in Kraft!

Was bedeutet das - Informationsfreiheit?

    Unter “Informationsfreiheit” versteht man das Prinzip, Unterlagen und Daten öffentlicher Stellen für jeden Bürger zugänglich und damit transparent zu machen.
    Deutschland war neben Luxemburg das letzte Land in der Europäischen Union, das diese Offenheit nicht praktiziert hat, sondern am obrigkeitsstaatlichen Prinzip des sogenannten “Amtsgeheimnisses” festhielt.
    Es galt der Grundsatz, dass Informationen der Verwaltungen nur in Ausnahmefällen eingesehen werden durften bzw. an interessierte Bürger weitergegeben werden, z.B. nur dann, wenn die Antragsteller  Akteneinsicht in eigener Sache begehren, sie es also direkt betriift..
    Ein Informationsfreiheitsgesetz  dagegen schafft einen Informationsanspruch, ohne dass ein solcher Antrag begründet werden müsste, also unabhängig von der direkten Betroffenheit.
    Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kehrt die Beweislast um:
    Nicht mehr die Antragsteller müssen ihren Informationanspruch begründen, sondern die Ämter und Behörden müssen darlegen, warum sie , im Ausnahmefall etwas nicht herausgeben können.
    Mit diesem Gesetz, verbunden mit einer offenen und transparenten Verwaltung bekommt der Bürger ein “Mehr” an Demokratie, um ganz nahe liegende Dinge aus ihrem Wohnumfeld oder Interessengebiet zu erfragen und darüber Auskunft zu bekommen, ohne dass sie z.B. ein persönliches Anliegen haben.

Der Deutsche Journalistenverband (www.djv.de) sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger. Er hatte in einem Bündnis von fünf Organisationen am 2.April 2004 einen Gesetzesvorschlag- entwurf übergeben, um die bereits in den Koalitionsverträgen von 1998 und 2002 in Aussicht gestellten Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes und die Debatte darüber zu beleben und zu beschleunigen. Der Vorschlag des Bündnissen wurde zwar nur zum Teil übernommen und zugunsten der Behörden eingeschränkt, dennoch baut man man auf einen Kulturwandel in Politik und Verwaltung - hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe. Für Journalisten wird das IFG die Rechermöglichkeiten verbessern, vor allem indem Originaldokumente eingesehen werden können und es trägt daher ferner zur Korruptionsbekämpfung bei, wie sich bereits in den Staaten gezeigt hat, die auf eine lange Tradition der Behördentransparenz zurückblicken können. Der djv begrüsst das IFG als für Deutschland längst überfällig, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes die deutsche Verwaltung endlich ihr obrigkeitsstaatliches Erbe hinter sich lässt und mehr Offenheit gegenüber den Bürgern wagt. Bei der  Annahme des Gesetzes handele es sich nicht um einen “mutiger Reformschritt”, sondern sei letztlich nur die der Anschluss an in anderen westlichen Demokratien längst erreichte Standards.