Fauna  Flora Habitat - FFH    Tierwelt - Planzenwelt - Lebensraum

Aktuell am 23.05.2012: Die Ausweisung der FFH - Flächen geht nicht voran. Es tut sich gar nichts. Mehr dazu in der Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag Hier

Pfeil rot-0,5 cm breitDie Stellungnahme der AGW zu den FFH Gebietsmeldungen in Niedersachsen:                                   “Fliegenschisse auf der Landkarte”

August 2009:

      Pfeil rot-0,5 cm breit  FFH. Gebietsnachmeldungen 2009:  Deutschland EU weit nur Mittelmaß!  Hier mehr! Umweltdialog-Deutschlands führendes Umweltmagazin

      Pfeil rot-0,5 cm breit Zur Liste der in Niedersachsen gemeldeten Gebiete Hier klicken

      Pfeil rot-0,5 cm breitZum Download der FFH “Schattenliste” Defizite Niedersachsen 24.01.2006

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16.10.06:  Aus dem Bundesumweltministerium: FFH- EU Kommission stellt Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland ein  Mehr in der Pressemitteilung hier klicken

Januar 2006 / zum EU Gebietsschutz: : Nach Ansicht von anerkannten Fachleuten sind die Mängel in der Niedersächsischen Gebietsmeldung weit umfangreicher, als die bisherige Berichterstattung vermuten lässt! Nachmeldungen wirklich ausreichend? Hier

    Nov.`05:   Nabu begrüsst Schlussantrag des EU-Gerichtshofes gegen Deutschland
    Aug. `05:  “Niedersachsen missachtet dauerhaft EU-Recht!” Artikel Presseportal
    Nov. `04   MdL Brockmann: FFH- Berücksichtigung von kommunalen Wünschen?
    Aktuelle Stunde zu FFH
    Okt. `04: Gemeldete Gebiete “Fliegenschisse” auf der Landkarte! Mehr
    An das Umweltministerium Bitte um Überprüfung: Schreiben vom 14.Juli 2004 hier

     

      Ein Europäisches Schutzgebietsnetz - FFH ? “Was ist das eigentlich?” Hier klicken

    Vorgeschichte zur Initiative der AGW sich einzubringen:

    Am 30.April 2003 gab die Niedersächsische Staatskanzlei durch eine Pressemitteilung bekannt, dass Niedersachsen seine Liste der FFH gemeldeten Gebiete überprüfen lassen wird.

    Das hatte das Kabinett nach Unterrichtung durch das Umweltministerium am 29.April beschlossen.

    Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission die von den Mitgliedstaaten eingereichten FFH Gebietslisten und für die deutschen Vorschläge eine Reihe von Defiziten aufgelistet. Der Bundesrepublik Deutschland und auch Niedersachsen droht bei einer nicht vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinie ein Zwangsgeldverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Das Land Niedersachsen hatte zwar eine Liste mit 172 Gebieten mit natürlichen Lebensräumen im Land an die EU weitergereicht, die auch nach den FFH-Richtlinien bewertet waren. Doch fehlen wohl ganz offensichtlich zahlreiche wertvolle Gebiete, die aufgrund eines internen Abwägungsprozesses, wie es so schön heißt, von vornherein nicht gemeldet wurden.

    Viele ursprünglich vorgesehene Gebiete sind auch noch vielfach so verkleinert worden, dass sie kaum noch als zusammenhängende Gebiete zu erkennen sind.

    Damit verstieß das Land gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7. November 2000, indem ausdrücklich betont wird, dass den Belangen unter anderem der Wirtschaft bei der Auswahl und Begrenzung von FFH-Gebieten nicht Rechnung getragen werden darf. (das gilt auch für den Bodenabbau)

    !!! Sofortige Bemühungen der Schaumburger Freunde für den Erhalt des Wesergebirges

    Wir haben uns nach Erhalt der oben genannten Pressemitteilung noch am gleichen Tag mit einem Schreiben (30.04.2003) an die Niedersächsische Staatskanzlei gewandt, in der Hoffnung auf weitere Informationen, verbinden wir mit diesen möglichen Gebietsnachmeldungn damit eine Hoffnung, dass ursprünglich vorgesehene FFH-Gebiete, wie zum Beispiel das Dachtelfeld im Süntel nachgemeldet werden könnten und die Luhdener Klippen, der Oberberg und der Möncheberg im Wesergebirge ebenfalls als Ganze, vollständige Berge und Gebiete  Berücksichtigung finden werden, sind diese Gebiete aufgrund ihre ökologische Bedeutung als landesweit zu schützende Bereiche naturschutzrechtlich deshalb bereits gesetzlich geschützt worden. (Naturpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiete).

    Anm.: Teilweise ist der Wesergebirgskamm und südliche Teile der Berge schon drin, (FFH Nr.112) auch der Süntel (allerdings wurde das Dachtelfeld wie ein Zacken herausgeschnitten)

    Als Aktionsgemeinschaft Weserbergland sehen wir in der FFH - Gebietsnachmeldung eine Möglichkeit, diese einzigartige Landschaft Niedersachsens vor einer vollständigen Zerstörung durch Gesteinsabbau zu bewahren.

    Aus dem Umweltministerium erhielten wir am 15.Mai 2003 eine Antwortschreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass im Zusammenhang der Gebietsmeldungen und Prüfungen vorgesehen ist, auch die Öffentlichkeit zu beteiligen, so dass auch für die Aktionsgemeinschaft Weserbergland die Möglichkeit bestehen wird, zu gegebener Zeit eigene Vorschläge zu machen.

    Das Beteiligungsverfahren soll voraussichtlich Ende 2003 beginnen. Es wird daher um Geduld gebeten.

    Erstes Fazit:

    Wir werden diese Möglichkeit der Beteiligung auf jeden Fall wahrnehmen und die Erweiterung der oben genannten Gebiete dann auch dort ebenfalls vorschlagen, wenn Sie bis dahin nicht sowieso schon aufgenommen worden sind, aufgrund Ihrer erwiesenermaßen bereits hochwertigen naturschutzrechtlichen bestehenden Einstufung.

 

           Pressemitteilung aus dem Bundesumweltministerium vom 16. Oktober 2006 zum EU/Naturschutz

    EU-Kommission stellt Zwangsgeldverfahren
    gegen Deutschland ein
    Meldung von Schutzgebieten jetzt vollständig heisst es in der Pressemitteilung
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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein über 10 Jahre andauerndes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. Kern des Verfahrens war die jahrelang mangelhafte und viel zu zögerliche Meldung von Schutzgebieten nach der FFH Richtlinie (Fauna-Flora.Habitat-Richtlinie) durch die deutschen Länder.”Die Bundesländer haben sich zuletzt intensiv bemüht, ihre Schutzgebietsmeldungen auf einen Stand zu bringen, der sich auch im europäischen Vergleich sehen lassen kann” wird Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in der Mitteilung zititert.
    Weiter heisst es:
    Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens am Freitag (13.10.) dokumentiert die EU-Kommission, dass sie die Ausweisung von Schutzgebieten aus Deutschland nun als ausreichend ansieht. “Das europäische Netz Natura 2000 ist für den Naturschutz ein Juwel. Jetzt, nachdem der langjährige Ärger um die Meldungen vom Tisch ist, besteht die Chance, Natura 2000 vor Ort mit Leben zu erfüllen. Denn die Bewahrung des europäischen Naturerbes ist auch eine Chance der Entwicklung  des ländlichen Raumes”, so Gabriel.
    Weiter heisst es:
    Die europäische FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sieht vor, ein europaweites Netz von Schutzgebieten “Natura 2000” zu errichten. Dazu waren alle Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum Jahr 1995 die entsprechenden Gebiete nach Brüssel zu melden. Gerade Deutschland war hier lange Jahre sehr zögerlich und wurde deswegen im Jahr 2001 vom Europäischen Gericvhtshof wegen mangelnder Meldung von Gebieten verurteilt. Da auch nach diesem Urteil die Meldungen der Länder noch nicht die geforderte Qualität aufwiesen, führte die Kommission im April 2003 das Verfahren als Zwangsgeldverfahren fort. Es drohte somit bei einer erneuten Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof ein Zwangsgeld von bis zu 900.000 Euro täglich. Im Dezember letzten Jahres erhielt Deutschland eine letzte -Monatsfrist, bevor die Kommission Klage erhoben hätte. “Erfreulicherweise ist es uns innerhalb dieser Frist gelungen, in sehr konstruktiver Weise mit den Ländern die teilweise sehr schwierigen letzten Problempunkte bei den Meldungen auszuräumen”, so Sigmar Gabriel in der Pressemitteilung.
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