Zum Beteiligungsverfahren zu den FFH-Gebietsvorschlägen - die 3.Tranche
    Unsere Anfrage an das Nds. Umweltministerium mit der Bitte um Überprüfung dazu:

An das Nds. Umweltministerium

                    Schaumburg, den 14.Juni 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits vor zwei Jahren wurde uns eine Beteiligung bei den Nachmeldungen für FFH Gebietsvorschläge zugesagt. Wir haben Ihnen in Form einer ausführlichen Dokumentation unseren Vorschlag gemacht - der bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Ich beziehe mich da im Besonderen auf das FFH Gebiet “112” Wesergebirge, Süntel, Deister.

    Können Sie mir für dieses spezielle Gebiet folgende Fragen beantworten?
    Die Sichtung des Schwarzstorches fand offensichtlich keine Berücksichtigung,
    warum nicht?
    Das Bewahrungsgebot wurde offensichtlich nicht beachtet, warum nicht?

Erweiterungsgenehmigung im Riesenberg-Süntel im Naturschutzgebiet Hohenstein! Auswirkungen dadurch schon jetzt: Der nördlichste natürliche Wasserfall versiegt so nach und nach! Die Blutbachquelle wird versiegen (Abbaukante dieses gigantisch geplanten Loches direkt hinter der Quelle! Wird das zugelassen werden? Trinkwassergefährdung dadurch für für das gesamte Hohensteingebiet!

  • Kann eine Genehmigung für Abbauflächen zurückgenommen werden, wenn sich diese katastrophalen möglichen Folgen bei einer Erweiterung dieses Loches herausstellen sollten?
  • Ist ein entsprechendes Gutachten, welches diese Zusammenhänge untersucht, von der Betreibergesellschaft NNG vorgelegt, bzw. von Ihnen gefordert worden?
  • Ich erinnere gern noch einmal an das “Bewahrungsgebot”
  • Wer trägt die möglichen Folgekosten für diesen Umweltfrevel?

Man bedenke dass das gesamte Blutbach-Naturschutzgebiet, Trinkwasserschutzgebiet, diese Auswirkungen zu spüren bekommen wird.

  • Ist dieses beachtet worden?
  • Haben Sie als Umweltbehörde und möglicherweise Aufsichtsbehörde die Möglichkeit dort einzugreifen, damit solche Folgeschäden nicht passieren?
  • Oder an wen muss ich mich wenden?

Ich möchte Ihnen gern zur Untersuchung antragen:

Allein im letzten Winter wurde durch forstliche Arbeiten in diesem Bereich ein ganzes Märzenbecherfeld zerstört, wertvoller alter Buchenwald-alte Waldstandorte gefällt, wertvollster Boden abgetragen (Wohin?) Man bedenke auch die Filterfunktion usw.

  • Ist hierfür ein Ausgleich vorgesehen worden?
  • Und wer hat ihn zu leisten?

Im gesamten Bereich Wesergebirge und Süntel sind potenzielle Rohstoffgewinnungsgebiete für die FFH-Gebietsnachmeldungen ausgeklammert worden - zumindest geht das aus Ihrer CD hervor, die Sie mir freundlicherweise zugesandt haben.

Nordhänge Wesergebirge: Waldmeister.Buchenwald, Bestände von Hoher Schlüsselblume usw. (siehe unsere Dokumentation, dem Umweltminister, der Oberen Naturschutzbehörde usw. zugesandt) Trinkwasserschutzgebiet!

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH vom 7.11.2000) dürfen wirtschaftliche Erwägungen bei der Auswahl der Gebiete keine Rolle spielen!

  • Ist dieses von Ihnen beachtet worden, bzw. wurden hier in diesem ganz besonderen speziellen Fall wirtschaftlichen Erwägungen der Vorzug gegeben?
  • Warum?
  • Können Sie dieses Überprüfen lassen, bzw. veranlassen, dieses überprüfen zu lassen?

Der Umweltminister Hans-Heinrich Sander erklärte persönlich beim Weser-Bergfest am 6.Juni 2004, dass es zu diesen Fragen, Rohstoffgewinnung in Niedersachsen ein Rohstoffforum geben wird, an dem die Aktionsgemeinschaft Weserbergland-Schaumburger Freunde beteiligt werden (siehe dazu auch den Pressespiegel zum Bergfest usw. Karten, FFH usw.)

  • Wird auch das Umweltministerium beteiligt an diesem Verfahren?

Dieses nur einige Fragestellungen.Die Kommunen und Landkreise vor Ort haben bereits die Nachmeldungen auch der Nordhänge gefordert.

  • Ist dieses berücksichtigt worden bzw. wird es berücksichtigt werden?
  • An wen kann ich mich wenden, um diese letzten einzigartigen wertvollen Naturräume vor der endgültigen Zerstörung zu bewahren?
  • Haben Sie da einen Ansprechpartner, bevor es zu spät ist?

Im Übrigen rutschen 3 Kämme, die teilweise im Gebietsvorschlag “FFH 112” drin sind, aber somit nicht mehr unter diesen Schutz kommen können, ab.

  • Wer überprüft, bzw. ist dafür verantwortlich, dass selbst dieses nicht mehr beachtet wurde und nicht mehr beachtet werden kann?
  • Kontrollieren Sie als Umweltbehörde dieses?
  • Müssen nicht die Firmen dafür Sorge tragen, die dieses auch zu verantworten haben?
  • Gibt es da keine Auflagen für die Firmen, Abbaugrenzen einzuhalten?
  • Wer kontrolliert die Abbaugrenzen?
  • Wer trägt die Folgekosten?
  • Können Sie als Umweltbehörde dort Untersuchungen veranlassen?

Möglicherweise wissen Sie ja noch gar nichts davon, was hier in unserer Region Weserbergland, Wesergebirge und Süntel, passiert.

Daher möchte ich Sie gern auch hiermit informieren und dringenst um eine Beantwortung meiner Fragen bitten, im Interesse des Allgemeinwohls und im Interesse der Umwelt, sowie sicher auch des Landes Niedersachsen.

Mit freundlichen Grüßen